Häufige Fragen
Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen!
Was ist bei einer Besichtigung der Wohnungen zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass eine Besichtigung nur nach vorheriger Vereinbarung möglich ist.
Da sich die Wohnungen noch nicht alle im fertig gestellten Zustand befinden, möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben:
Der Zugang zu den Wohnungen ist zurzeit leider nicht barrierefrei! Die Aufzugsanlagen sind noch nicht funktionsfähig. Sollten Sie auf den Aufzug angewiesen sein, kontaktieren Sie uns gerne, sodass wir uns um eine Lösung kümmern können. Selbstverständlich kann vorab ein Familienmitglied/Freunde die Besichtigung für Sie durchführen.
Wir befinden uns auf einer Baustelle, daher bitten wir Sie auf jeden Fall festes Schuhwerk anzuziehen. Gegebenenfalls könnte es sein, dass wir Sie um das Tragen eines Bauhelms bitten müssen. Diesen halten wir dann selbstverständlich für Sie bereit.
Eine Besichtigung mit Kindern ist auf der Baustelle bedauerlicherweise nicht gestattet.
Welche Wohnungstypen gibt es?
Es gibt folgende Wohnungstypen:
- 2x 2-Zimmer-Wohnungen
- 60x 3-Zimmer-Wohnungen
- 9x 4-Zimmer-Wohnungen
mit Wohnflächen von ca. 61 m² bis ca. 103 m².
Zunächst geht Haus Etienne in die Vermietung. Die anderen 4 Häuser folgen.
Wie werden die Wohnungen beheizt?
Die Wohnungen werden über eine Wärmepumpe beheizt.
Sind Haustiere erlaubt?
Kleintiere sind grundsätzlich gestattet.
Sind die Wohnungen öffentlich gefördert?
Nein, die Wohnungen sind frei finanziert. Eine Anmietung mit Wohnberechtigungsschein ist nicht möglich.
Wie ist der weitere Ablauf, wenn mir eine Wohnung gefällt?
Wenn Sie eine Wohnung unter dem Reiter Angebote gefunden haben, kontaktieren Sie uns direkt per Anfrageformular, telefonisch oder per Mail.
Wie ist das Vorgehen, wenn ich eine Wohnung mieten möchte?
Möchten Sie eine Wohnung anmieten, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Selbstauskunft (das PDF lässt sich direkt ausfüllen, Sie müssen es nicht ausdrucken)
- Aktuelle Schufa-Auskunft (Kurzform), nicht älter als 4 Wochen
- Bei Angestellten: 3 aktuelle Gehaltsnachweise
- Bei Selbständigen: aussagefähige, vom Steuerberater testierte Einkommensunterlagen
Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer eine Wohnung erhält?
- die Unterlagen müssen vollständig sein
- die Schufa darf keinen negativen Eintrag vorweisen
- die Miete sollte das monatliche Haushaltsnettoeinkommen mit nicht mehr als 40 % belasten